In bezug auf Schäden aufgrund menschlichen Versagens in Zusammenhang mit Burn-out-Syndrom sind noch nicht allzu viele gerichtliche Verfahren und Entscheidungen bekannt geworden (Es gibt sie aber, weswegen ich nach wie vor anstrebe, mal an einen Juristen zu geraten, der kooperationsinteressiert ist und sich mit der Thematik beschäftigen möge. Siehe hier und RUF! MICH! AN! :-)).
Diesen Fall eines Haftrichters mit Burnout-Syndrom finde ich spannend. Zu ihm ist auch eine Meldung der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS )erschienen, aus der ich kurz das Fazit zitiere:
“Das Erschreckende dieses Falles ist, dass die Staatsanwaltschaft in dem Einstellungsbescheid in dem Verfahren gegen den Richter mitgeteilt hat, dass seinen Mitarbeitern im Amtsgericht aufgefallen ist, dass er unkonzentriert und überlastet war und dass in seinem Dienstzimmer chaotische Zustände geherrscht hätten, so dass man vermuten muss, dass man in diesem Amtsgericht in Kauf genommen hat, dass eine schuldunfähige Person über die Freiheit von Menschen entscheidet.Man mag nur hoffen, dass es sich um einen unrühmlichen Einzelfall gehandelt hat.”
Nach allem was ich weiß mag man da vergeblich hoffen. Ich möchte an der Stelle auch darauf hinweisen, dass nicht nur Juristen, sondern auch andere Berufsgruppen mit viel Verantwortung in eine solche Krise geraten können (Nachtrag 10.1.: und dass es nicht unüblich ist, dass weggeschaut wird). Über die Sachlage bei den Medizinern und Lehrern beispielsweise habe ich auf dem Blog schon einige Male geschrieben. Weiterführen könnte man über Broker, Piloten, Vorstände etc….
Deswegen wäre mein Vorschlag, nicht länger untätig zu hoffen und den Kopf in den Sand stecken zu mögen, sondern so langsam mal auf breiterer Front aktiv in Prävention und Risikomanagement einzusteigen!
Danke für den Hinweis an Jan Theofel
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Burnout, Arbeitsbelastung
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