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Erschöpfung als Berufskrankheit - DIN 10075 (Quelle: Psychologie heute, 10/2002) Ein Artikel in der Psychologie heute weist auf folgendes hin: Das Arbeitsschutzgesetz von 1996 erkennt psychische Belastungen als Gesundheitsgefährdungen an. Das ArbSchG verpflichte jeden Unternehmer, eine Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze vorzunehmen - nicht nur im Hinblick auf Gefahrenstoffe - und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen durchzuführen. In Verbindung damit wurde für die psychischen Belastungen eigens eine gesonderte DIN-Norm 10075 gestaltet, die speziell im Hinblick auf die Meßbarkeit psychischer Belastungen am Arbeitsplatz in der Diskussion ist. Sie beschreibt verschiedene Begriffe im Zusammenhang mit Ermüdungsphänomenen. zurück |
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Stephanie Dann Beratung Coaching Burnout-Prävention Wildhubenweg 4 65428 Rüsselsheim Telefon + Fax 06142 / 175 446 www.ichkannsonichtarbeiten.net stephaniedann@yahoo.de |
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